Rückblick: Gemeinderatssitzung vom 05.02.2020

TOP 1-3: Mit Bedauern haben wir erfahren, dass der Kollege Kai Hartz (SPD) sein Mandat im Gemeinderat niedergelegt hat. Kai war ein engagierter Mitstreiter und hatte als einer der wenigen immer die Situation in und das Wohl der Gesamtgemeinde im Blick. Inhaltlich war mit Kai meist Konsens in der Sache erzielbar – in Punkten, bei denen Ansichten und/oder Parteiprogramme kollidierten, war stets eine sachliche Feststellung des Dissenses möglich. Für den Gemeinderat, dem er lange angehörte und für die Gemeinde, für die er zeitweise auch als Beigeordneter fungiert hat, ist das sicherlich ein Verlust. Nichtsdestotrotz begrüßen wir den Genossen Markus Conrad im Rat.

TOP 5: Wir haben gerügt, dass in der Niederschrift zum „umstrittenen“ Punkt 5 der letzten Sitzung, unsere Feststellung des Fehlers in der Sitzungsvorlage nicht vermerkt wurde. Die Genehmigung der (dann korrigierten) Niederschrift wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

TOP 6-9: wurden nach Beratung und Formulierung offener Fragen und Stellungnahme einzelner Fraktionen, mangels Ansprechpartner, in den Werksausschuss der tewema zur Klärung der Fragen zurückverwiesen.

TOP 10: Satzung Feuerwehr wurde ebenso wegen ungeklärter Details in den Verwaltungs- und Finanzausschuss zurückverwiesen.

TOP 11: Wir freuen uns, dass der „Entwurf zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau“ diskussionslos auf so viel Zustimmung gestoßen ist.

TOP 12: Änderung der Geschäftsordnung – hier haben wir uns darauf geeinigt eine Geschäftsordnungskommision einzuberufen, um die Geschäftsordnung komplett neu zu fassen. Weitere überarbeitungswürdige Punkte aus unserer Sicht:

  • männliche Formulierungen in Verbindung mit §28 sind im Jahre 2020 nicht mehr zeitgemäß
  • Regelung der Frist bzgl. Anträge (KSVG in §41 (1) heisst es: „Die Anträge müssen bei der Bürgermeisterin oder beim Bürgermeister innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist eingegangen sein.“ In der Geschäftsordnung ist unter §18 (3) zu lesen „Vorlagen und Anträge aus der Mitte des Gemeinderats sollen nach Möglichkeit frühzeitig dem Bürgermeister übergeben werden“. …. das ist jetzt nicht wirklich eine Frist
  • zu GO §13 (4) – Pro Sitzungshalbjahr sollte […] ein Sitzungsplan erstellt werden. Hier sehen wir die Notwendigkeit, dass ein Vorlauf geregelt wird. Und das dann auch tatsächlich gemacht wird.
  • zu §41 (3) „Bekanntmachung“ hätten wir einen Optimierungsvorschlag zur Wahrung von Fristen und Reduktion von Tischvorlagen

Unsere Sicht auf die beantragten Punkte:

  • Einstellungen: Wir regen eher an die Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat (und die sonstigen Gremien z.B. Personalrat) genauer zu regulieren, denn die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
  • Beförderungstermin: Hier schließen wir uns den Ausführungen der Verwaltung an – wir sehen keinen Bedarf einer Regulierung bei der überschaubaren Zahl an Beamten.
  • Benachrichtigung bei Einstellung:  Hier können wir uneingeschränkt zustimmen.
  • Die Dauer von Sitzungen zu begrenzen ist aus unserer Sicht rechtlich schwierig – die Hoheit über die Tagesordnung liegt bei der Bürgermeisterin. Aber sicherlich lässt sich die Effizienz von Sitzungen steigern. Vielleicht können wir Spielregeln für die Ausführungen zu Beginn eines Tagesordnungspunkts, ggf. für die Begründung durch die Antragsteller oder das Zeitfenster für Vorträge gemeinsam festzulegen, damit die Vortragenden sich Mühe geben, die Inhalte kompakt zu vermitteln. Das werden wir nicht rechtlich verbindlich regeln können.  Aber wir erkennen wenig Sinn darin in Sitzungen die Vorlagen vorzulesen. Wir sollten davon ausgehen, dass Ratsmitglieder die übermittelte Tagesordnung auch lesen und vorbereiten.

Hoffen wir, dass wir in den Beratungen der Kommission mit allen Fraktionen unter der Leitung der Verwaltung zeitnah zu einer konsensfähigen Überarbeitung der Geschäftsordnung kommen.

zur TOP 13: Selbstverständlich folgten wir dem Antrag einen Seniorenbeauftragten für die Gemeinde zu etablieren.

Auch die Vergabe- und Personalangelegenheiten im nicht-öffentlichen Teil waren unstreitig.