Rückblick Gemeinderatssitzung vom 08.11.2023

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift

Die Sitzung begann damit, dass wir die Niederschrift hinterfragten.Wir erklärten, dass uns die Gesetzesänderung zur Besetzung der Ausschüsse bekannt sei und es daher OK ist, dass die Fraktion die Nachrücker benennt. In der Vergangenheit musste ja auch das beschlossen werden, jetzt genügt die Benennung. In der Niederschrift bei den entsprechenden TOPs zum Nachrücken eines Gemeinderatsmitglieds passt das soweit. („Die Fraktion bennent…“)

Der Beschlussvorschlag – auch in der Niederschrift – zu der Mitunterzeichnung der Niederschriften lautet allerdings „Der Gemeinderat wird gebeten, nach Vorschlag der Fraktion … zu bestimmen“ und es ist kein Beschluss, keine Abstimmung protokolliert sondern nur „Die Fraktion benennt…“.

Die Verwaltung hat eingeräumt diesen Widerspruch zu prüfen.

Als Indiz dafür, dass wir recht haben, dient, dass bei der heutigen Sitzung vor dem gleichen Hintergrund ein Beschluss herbeigeführt wurde.

TOP 8+9 Haushalt

Zunächst sei die Anmerkung gestattet, dass es in der Vorlage auf Seite 35 heißt:

Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um streng vertrauliche Personaldaten handelt, die besonders schützenswert sind und ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit wird strafrechtlich geahndet werden.

… und dann stehen in den Unterlagen zum Stellenplan teilweise die Historien aus nicht-öffentlichen Sitzungen mit einer Vielzahl von Mitarbeiternamen. Das erscheint nicht schlüssig.

Aus unserer Sicht hat sich an den Themen rund um den Haushalt nichts geändert.

Es gab gute Gespräche der Fraktionsvorsitzenden mit der Verwaltung, die aber an der Gesamtlage nichts geändert haben. Mit einem modernen Stellenplan, mit einer echten Reform der Struktur der Verwaltung und vor allem mit erkennbarem Willen der Verwaltungsspitze hat das nichts zu tun.

Es ist doch bezeichnend, dass in den Gesprächen, nach der Vorstellung eines (fast beliebigen) Themas und der verbundenen Probleme unser Vertreter die Frage stellen kann und muss, wie sich die Verwaltungsspitze vorstellt, wie damit weiter umgegangen werden soll. Es gibt kein Vorschläge seitens der Verwaltung. Keinen Willen.

Zur Satzung selbst bzw. dem enthaltenen Ergebnishaushalt: Wir haben als Gemeinde die Chance verpasst mit Windkraft hier eine entscheidende Wende herbeizuführen – sowohl ideell, in Richtung erneuerbarer Energien, als auch buchhalterisch zu Gunsten der Gemeinde. Wir diskutieren hier eine Erhöhung der Grundsteuern, während andernorts (z. B. Kerschenbach, RLP) die Grundsteuern abgeschafft werden können, da die Einnahmen aus Windkraft ausreichen. Merkt ihr selber, ne?

Wir haben beide Beschlüsse abgelehnt.

TOP 10 Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (LEP)

Hier gibt und gab es Verwirrung, die wir an dieser Stelle gerne aufklären würden:

  • Es gab einen Entwurf der Stellungnahme zum LEP der Gemeinde Mandelbachtal in den Sitzungsunterlagen, die auch im Ausschuss vorberaten wurde.
  • Es gab einen kurzfristigen Änderungswunsch seitens des Ortsrats aus Erfweiler-Ehlingen, betreffend der Einordnung der Flächen rund um den Steinbruch Rubenheim als „Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung“ – Gemarkung „auf dem Hanickel“.
  • (Zur Erinnerung: eine Erweiterung des Steinbruchs wurde seiner Zeit abgelehnt; insbesondere auch weil die Flächen der Umgebung als landwirtschaftliches Vorranggebiet ausgewiesen sind.)
  • Eine leidenschaftliche Diskussion über die Aufnahme und/oder Umformulierung einer solchen Passage entstand. Diese Diskussion hat (gefühlt) 95% der Zeit beansprucht.
  • Ohne einen Änderungsbeschluss wurde „frei Hand“ ein umformulierter Passus bzgl. Hanickel seitens der Verwaltungsspitze/Sitzungsleitung in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
  • Es fand nur eine Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag statt.
  • Der Entwurf der Stellungnahme zum LEP ist aus unserer Sicht – unabhängig von diesem Passus – abzulehnen. Es ist nur ein „Gejammer“ nach Bauland und zu dem Thema haben wir eine eindeutige und konsequente Position – tatsächlich begrüßen wir eher die Festlegungen des Entwurfs des LEPs.
  • Die Aufnahme eines Passus in die Stellungnahme der Gemeinde hätten wir uns durchaus gewünscht, aber ohne die notwendige (Änderungs-)Abstimmung konnten wir unsere Position dazu nicht darlegen.
  • Im Gegensatz zu den Darstellungen (auch in der Presse) lehnen wir den LEP nicht ab – wohl aber die Stellungnahme der Gemeinde, so, wie sie jetzt beschlossen wurde.