In der Sitzung vom 04.12.2024 ging es vorrangig um den Haushalt.
Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link zu finden: https://mandelbachtal.gremien.info/meeting.php?id=2024-1-149
Mit der gleichen Begründung, wie in den letzten Jahren, konnten wir dem Haushalt nicht zustimmen. Die im Versuch eines absichtlich genuschelten, humoristischen Beitrags genannten Eckpunkte waren:
- Wir brauchen qualifiziertes Personal in der Gemeindeverwaltung, um die Aufgaben zu bewältigen – daher haben wir dem Stellenplan, der einen Stellenzuwachs darstellt, zugestimmt.
- Der Forsthaushalt ist nicht auskömmlich und wir erkennen keine Bestrebungen das zu verändern.
- Im Investitionsprogramm sind zu wenig nachhaltige, klimafreundliche Maßnahmen enthalten, um zuzustimmen.
- Die Gemeinde hat die Chance verpasst Einnahmen aus Windkraft zu generieren, und daher lehnen wir die Haushaltssatzung in Gänze ab.
Den folgenden TOPs haben wir zugestimmt, da wir die Beschlüsse für erforderlich hielten. Auch haben wir uns den Ausschussempfehlungen angeschlossen, der Werksleitung der tewema für die abgeschlossenen Jahre keine Entlastung zu erteilen.
In TOP 16 wurde unsere Anfrage zum Sachstand zu den Gewässerentwicklungsplänen (GEP) Mandelbach und Saarbach beantwortet. Die Details sind den oben referenzierten Sitzungsunterlagen zu entnehmen. Wir sind unsicher, ob – insbesondere vor dem Hintergrund der Unwetter im August diesen Jahres – wirklich keine weiteren Maßnahmen für den Saarbach nötig sind, jedenfalls wurde die Planung abgearbeitet, soweit so gut. Für den Mandelbach sieht das, aus unserer Sicht, desaströs aus. Historie:
- Unsere ursprüngliche Anfrage stammt vom 5. November 2021
- In der Antwort vom 10.11.2021 heisst es: „Der Auftrag zur Erstellung eines GEP’s wurde im Frühjahr 2021 erteilt. Die Umsetzung des GEP’s hat sich jedoch verzögert. […] Der Gewässerentwicklungsplan soll jedoch im Frühjahr 2022 fertig erstellt werden.“
- Jetzt haben wir 2 1/2 Jahre später noch mal nachgefragt und nach der ersten Rückmeldung im Ausschuss am 20.11.2024 heisst es: „Für den Gewässerentwicklungsplan (GEP) Mandelbach liegt der ÖFM nach wie vor keine offizielle Stellungnahme vom Ministerium vor. Zur Prüfung wurde der GEP im April 2022 beim Ministerium eingereicht. In 2023 wurde aufgrund einer Stellungnahme vom LUA der GEP aktualisiert und im Oktober 2023 nachgereicht. Ein offizielles Schreiben vom Ministerium liegt der ÖFM nicht vor, lediglich eine mündlicheBestätigung, dass die Maßnahmen umgesetzt werden können.“
- Durch die Nachfrage kommt offensichtlich Bewegung in die Sache, die dann darin mündet, dass, wie in der Sitzungsunterlage, der Auftragnehmer die öffentlich rechtliche Vereinbarung einseitig aufkündigt. Echt jetzt?
- Frau Schößer-Werner hat in der Sitzung angekündigt dran zu bleiben und auch zu prüfen, ob diese Kündigung rechtswirksam sein kann – dafür bedanken wir uns im Voraus.
- Wir sind fassungslos und werden unsererseits ebenfalls dran bleiben.
Den sonstigen TOPs, auch im nicht-öffentlichen Teil, konnten wir zustimmen.